Eure Unterstützung ist gefragt! Am 15. Februar 2024 findet das Verfahren von Wilson A. gegen die Polizei vor Obergericht statt. Es geht dabei um die Klage von Wilson gegen den Gruppenleiter der Polizeiaktion vom 19. Oktober 2009, bei der Wilson A. beinahe getötet wurde. Der Fall von Wilson A. steht exemplarisch für den institutionellen Rassismus der Schweizer Polizei und Justiz.
Ihr Lieben
Wilson A und sein ehemaliger Anwalt Bruno Steiner (verstorben) vor dem Bezirksgericht Zürich, April 2018
Am 15. Februar 2024 findet das Verfahren von Wilson A. gegen die Polizei vor Obergericht statt. Es geht dabei um die Klage von Wilson gegen den Gruppenleiter der Polizeiaktion vom 19. Oktober 2009, bei der Wilson A. beinahe getötet wurde.
Der Fall von Wilson A. steht exemplarisch für den institutionellen Rassismus der Schweizer Polizei und Justiz.
Zuerst war die Kontrolle aufgrund von Racial Profiling. Wilson und sein Freund wurden in der Nacht vom 19. Oktober 2009 auf dem Nachhauseweg im Tram ohne jeglichen Anlass durch zwei Polizist*innen aufgefordert, ihre Ausweise zu zeigen. Die Frage von Wilson A. nach dem Grund der Kontrolle wurde mit einem Gewaltexzess der Polizist*innen beantwortet, den Wilson A. nur mit Glück überlebte. Er trug multiple und teilweise langfristige Verletzungen davon, sein Freund B. blieb nachhaltig traumatisiert.
Wilson A. reichte Klage gegen die beteiligten Beamt*innen und insbesondere gegen den Gruppenleiter als Hauptverantwortlichen ein. Die zuständige Staatsanwältin unterliess jegliche kritische Untersuchung, wies sämtliche Beweisanträge ab, weigerte sich, ein gerichtsmedizinisches Gutachten beizuziehen, verschleppte das Verfahren mutwillig und versuchte zweimal, es einzustellen. Bis zur Hauptverhandlung vor der 1. Instanz dauerte es über 8 Jahre. Bei der Verhandlung forderte die Staatsanwältin den Freispruch für den angeklagten Polizisten. Das Gericht folgte ihrem Antrag, erhob keine weiteren Beweismittel und legitimierte mit seinem Freispruch sowohl die Racial-Profilig-Kontrolle wie auch den Gewaltexzess der beteiligten Polizist*innen.
Nach Wilson A.s Beschwerde ging es in gleicher Weise weiter wie in den ersten 8 Jahren. Der Oberrichter des Kollegialgerichts trat in die Fussstapfen der Staatsanwältin, lehnte wie sie jegliche Beweisanträge ab und liess deutliche Anzeichen von Voreingenommenheit erkennen. Eine Befangenheitsklage wurde durch den Entscheid eines politischen Gremiums verhindert, indem die Geschäftsleitung des Zürcher Kantonsrat die Aufhebung der Immunität des Richters ablehnte. Jetzt, nach über 14 Jahren, kommt es zur Verhandlung bei ebendiesem Richter vor dem Obergericht, der 2. Instanz, und es steht die Verjährung der Klagen vor der Tür. Der Anwalt Bruno Steiner, der sich immer sehr engagiert für Wilson eingesetzt hat, ist inzwischen verstorben.
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Die Allianz gegen Racial Profiling unterstützt Wilson in seinem Kampf um Gerechtigkeit, zusammen mit dem Bündnis Justice4Nzoy, der Autonomen Schule Zürich und möglichst vielen weiteren Kollektiven. Im Vorfeld des 15. Februar 2024 und am Tag selber möchten wir verschiedene Initiativen gegen Racial Profiling und rassistische Gewalt zusammenbringen.
Wir wollen zeigen, dass wir da sind und hinschauen.
Wir wollen strukturellen Rassismus und die institutionellen Rassismen von Polizei und Justiz erklären und aufzeigen, dass es sich nicht um ein Einzelfallproblem handelt.
Was kannst du tun?
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Herzlich
Koordinationsgruppe der Allianz gegen Racial Profiling