DER FALL WILSON A.

Wilson A. war in der Nacht vom 19. Oktober 2009 mit seinem Freund auf dem Nachhauseweg im Tram, als die beiden ohne jeglichen Anlass durch zwei Polizist*innen aufgefordert wurden, ihre Ausweise zu zeigen. Die Frage von Wilson A. nach dem Grund der Kontrolle wurde mit einem Gewaltexzess der Polizist*innen beantwortet, den Wilson A. nur mit Glück überlebte.

14 JAHRE OHNE GERECHTIGKEIT

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Rassistische Polizeigewalt hat System und wird in den allermeisten Fällen von den Behörden vertuscht. Umso wichtiger ist es, dass sich die Betroffenen und Aktivist:innen aus verschiedenen Fällen untereinander vernetzen. An der Infoveranstaltung stellt die Allianz gegen Racial Profiling den Fall von Wilson A. vor. Im Anschluss sprechen wir über die praktischen Möglichkeiten der Vernetzung verschiedener Initiativen.

EURE UNTERSTÜTZUNG IST GEFRAGT

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Am 15. Februar 2024 findet das Verfahren von Wilson A. gegen die Polizei vor Obergericht statt. Es geht dabei um die Klage von Wilson gegen den Gruppenleiter der Polizeiaktion vom 19. Oktober 2009, bei der Wilson A. beinahe getötet wurde. Der Fall von Wilson A. steht exemplarisch für den institutionellen Rassismus der Schweizer Polizei und Justiz. Der Fall von Wilson A. steht exemplarisch für den institutionellen Rassismus der Schweizer Polizei und Justiz.   

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WO UNRECHT ZU RECHT WIRD

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Wilson A. erstattete Anzeige gegen die Beamt*innen wegen Gefährdung des Lebens. Die polizeiliche Gewaltausübung wurde jedoch durch alle gerichtlichen Instanzen hindurch stets gedeckt und das Verfahren zieht sich mittlerweile über 14 Jahre hin. Aufklärung und Gerechtigkeit wurden durch die Justiz bisher systematisch verweigert.

BROSCHÜRE

DER FALL WILSON A.

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Wilson A. war in der Nacht vom 19. Oktober 2009 mit seinem Freund auf dem Nachhauseweg im Tram, als die beiden ohne jeglichen Anlass durch zwei Polizist*innen aufgefordert wurden, ihre Ausweise zu zeigen. Die Frage von Wilson A. nach dem Grund der Kontrolle wurde mit einem Gewaltexzess der Polizist*innen beantwortet, den Wilson A. nur mit Glück überlebte.

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DOKUMENTATION

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Wilson A. – eine langjährige Auseinandersetzung mit institutionellem Rassismus
Entscheidet sich eine Person, sich wegen erlittener Polizeigewalt rechtlich zur Wehr zu setzen, untersuchen im Vorverfahren die Staatsanwaltschaft und die Polizei die Vorwürfe. Das heisst, im Normalfall wird eine Strafanzeige gegen Angehörige der Polizei von Personen und Stellen behandelt, die in ihrem Alltag auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Beschuldigten oder dessen Vorgesetzten angewiesen sind. Häufig sind die Ermittlungen während der Voruntersuchung nicht zielführend, weil sich Kollegen gegenseitig schützen und absprechen oder weil die Staatsanwaltschaft nicht konsequent genug ermittelt. Kaum je wird nach dem Vorverfahren überhaupt ein Strafverfahren eingeleitet.

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Podcast - Racial Profiling

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Racial Profiling und die Frage der Menschenwürde

Warum Menschen mit einer nichtweissen Hautfarbe nicht «unantastbar» sind Rassismus ist nicht etwas, das beiläufig passiert, Rassismus ist auch kein individuelles Problem, sondern ein gesellschaftliches, sagt Tarek Naguib, der Koordinator der Menschenrechtsplattform Schweiz und Mitbegründer der Allianz gegen Racial Profiling. Dennoch ist die Erfahrung der Diskriminierung, der Gewalt, der Bedrohung immer eine persönliche, und eine schmerzhafte. So, wie im Fall von Wilson A., der um ein Haar sein Leben bei einer Polizeikontrolle verlor und bis heute um seine Rechte kämpft.

PODCAST